Wahlen
Landtags- und Bezirkswahl 2023
Am 8. Oktober 2023 finden die Landtags- und Bezirkswahlen statt. Die Abgeordneten des Landtags und die Bezirksräte werden für 5 Jahre gewählt.
Wer darf wählen?
Bei der Landtagswahl sind diejenigen volljährigen Deutschen stimmberechtigt, die seit mindestens 8. Juli 2023 ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben.
Für das Stimmrecht bei der Bezirkswahl muss der Hauptwohnsitz seit 8. Juli 2023 im Regierungsbezirk Oberbayern bestehen.
Wo kann ich wählen?
Der Wahlraum wird jedem Stimmberechtigten mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt. Zudem besteht die Möglichkeit der Briefwahl.
Was brauche ich zum Wählen?
Wer im Wahllokal wählen will, benötigt dafür entweder seine Wahlbenachrichtigung oder einen gültigen Wahlschein. Halten Sie zusätzlich Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit.
Wie und wo kann ich Briefwahl machen?
Grundsätzlich kann jeder per Briefwahl wählen. Dafür soll der Stimmberechtigte so früh wie möglich nach Zugang der Wahlbenachrichtigung einen Antrag auf Wahlschein mit Briefwahlunterlagen stellen . Der Antrag kann schriftlich (u. a. auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung), mündlich oder online, jedoch nicht per Telefon gestellt werden. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online anzufordern. Sie können diese somit bequem von zu Hause aus u.a. mit dem QR-Code von der Wahlbenachrichtigungskarte beantragen.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden dann zugesandt. Sie können die Unterlagen aber auch persönlich in der Gemeindeverwaltung abholen. Unter Umständen kann es aber zu längeren Wartezeiten kommen.
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen für jemanden anderen mitnehmen, vergessen Sie bitte nicht, ebenfalls die Vollmacht auf dem Antrag unterschreiben zu lassen.
Briefwahl online beantragen
Sie können hier die Briefwahlunterlagen online beantragen.
Bekanntmachungen der Gemeinde
Wahlbekanntmachung
Wahlkreisvorschläge
Recht zur Einsichtnahme des Wählerverzeichnisses
Weitere Informationen
- Informationen des Bayerischen Landesamt für Statistik
Landtagswahl und Bezirkswahlen - Informationen des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration