Öffnungszeiten Rathaus
Zum Schutz der Bürger und Angestellten werden momentan alle Angelegenheiten nur nach Terminvereinbarung bearbeitet.
Hierdurch entstehen keine Warteschlangen und der Parteiverkehr kann so reguliert werden, dass ein Zusammentreffen von Bürgern vermieden wird.
Die Wartezeit auf einen Termin beträgt in der Regel nicht länger als einen Tag.
Terminvereinbarung unter Telefon 08454 94970 oder Email info@weichering.de
Landtags- und Bezirkswahlen 2023
Für die Landtags- und Bezirkswahlen am 8. Oktober 2023 beantragen Sie hier Ihre Briefwahlunterlagen.
Rathausinformationssystem
Hier gelangen Sie zum Ratsinformationssystem. Dort finden Sie Informationen über unsere kommunalen Gremien (einschließlich Sitzungstermine) und können diese online abrufen.
Aktuelles
Öffnungszeiten Rathaus
Am Montag, den 02. Oktober, bleibt das Rathaus geschlossen (Brückentag).
Wahlunterlagen können von 08:00 bis 12:00 Uhr beantragt werden.
Bekanntmachungen
4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Teiländerung des Landschaftsplans "Paketzentrum" der Gemeinde Weichering
Vorhabenbezogener Bebauungs- und Gründordnungsplan "Paketzentrum Weichering" der Gemeinde Weichering
Gemeinderatssitzung
Die nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzungen finden am Montag, den 18.09.2023, um 19 Uhr, im Pfarrstadl Weichering und am Donnerstag, den 21.09.2023 um 18 Uhr im Landgasthof Vogelsang statt.
Aktuelle Stellenangebote
Kommende Veranstaltungen
Der Bayerische Landtag ist die Volksvertretung des Freistaates Bayern und sein maßgebliches Gesetzgebungsgremium. Er besteht aus Abgeordneten des bayerischen Volkes, die laut Art. 14 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung (BV) in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl bestimmt werden. Die Wahlperiode beträgt gemäß Art. 16 BV fünf Jahre. Bezirkswahl
Bayern ist in sieben Bezirke (gebietsgleich mit den Regierungsbezirken) aufgeteilt. Neben den Gemeinden und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten bilden die Bezirke die dritte kommunale Ebene. Die Bezirke erfüllen Aufgaben, die über die Zuständigkeit oder das Leistungsvermögen der Landkreise bzw. kreisfreien Städte hinausgehen. Oberstes politisches Organ des Bezirks ist der Bezirkstag.