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Gesetzesänderung für Passbilder ab Mai 2025

30.04.2025


Ab dem 1. Mai 2025 treten neue Regelungen für Passbilder in Kraft, um die Sicherheit und die Identifikation zu verbessern.


Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Passbilder vom Fotografen: 
    Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Passbilder nur noch von registrierten Fotografen und Drogeriemärkten (aktuell nur DM) gemacht werden. Bilder aus Fotokabinen oder die Sie selbst mittels Foto-Apps anfertigen, werden dann nicht mehr akzeptiert.
     
  • Sichere Übermittlung an Behörden:
    Ihr Passbild wird vom Fotografen verschlüsselt in eine sichere Cloud hochgeladen. Hierbei erhalten Sie einen QR-Code vom Fotografen, diesen müssen Sie in der Behörde vorzeigen. Ihr Bild kann dann direkt und sicher durch die Behörde von der Cloud heruntergeladen und genutzt werden.
     
  • Passbilder durch die Behörde:
    Die Passbilderstellung vor Ort kann aktuell noch nicht angeboten werden, da die Lieferung des enstprechenden Gerätes durch die Bundesdruckerei erst noch erfolgt. Sobald das Angebot zur Verfügung steht, weisen wir darauf hin.
     
  • Mehr Schutz für Dokumente:
    Diese Änderungen sollen dazu beitragen, Identitätsdiebstahl zu verhindern und die Sicherheit offizieller Dokumente zu erhöhen.

 

Warum gibt es diese Änderungen?

Die Gesetzesänderung für Passfotos ab Mai 2025 soll sicherstellen, dass biometrische Passbilder eine hohe Qualität haben und Manipulationen vermieden werden. Durch die sichere Übertragung entfallen Zwischenschritte, bei denen Fotos manipuliert oder unrechtmäßig verwendet werden könnten.
 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.