Vollzug der Gewerbeordnung

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der Gemeinde Weichering, Gewerbeamt Zimmer 2 anzeigen.

Das Gleiche gilt, wenn

  1. der Betrieb verlegt wird,
  2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder
  3. der Betrieb aufgegeben wird.

Gleiches gilt für die Ausübung eines Reisegewerbes.

Rathaus Weichering
Kapellenplatz 3
86706 Weichering

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
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Freitag 08:00 - 12:00 Uhr