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Sauberes Ortsbild

An einigen Straßenrändern im Gemeindebereich wächst aus den Fugen der Randsteine und Hochborde Gras oder sonstiges Unkraut. Abgesehen davon, dass dies nicht zu einem gepflegten Ortsbild beiträgt, werden durch Pflanzen die Bordsteine und Wasserrinnen (auch Gußasphaltrinnen) beschädigt.

Wir erinnern die Grundstücks- und Bauplatzbesitzer (auch landwirtschaftl. genutzte Grundstücke) an ihre Verpflichtung, durch geeignete Maßnahmen das Unkraut an den Straßen- und Gehwegrändern zu beseitigen, auch wenn ein gemeindlicher Grünstreifen zwischen Grundstücksgrenze und Fahrbahn liegt.