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Hausnummernschild

 

In der Gemeinde Weichering sind die Hausnummernschilder laut der Satzung über Hausnummerierung vom Eigentümer selbstständig zu beschaffen und anzubringen. Die Eigenschaften, die das Hausnummernschild erfüllen muss und wie es am Gebäude anzubringen ist, ist in der Satzung und im unten verlinkten Merkblatt aufgeführt.

Es spricht nichts dagegen, zustätzlich ein eigenes Schild anzubringen.

 

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Fehlendes oder unleserlich gewordenes Hausnummernschild kann Leben kosten

Nicht unerheblich ist die richtige und ordnungsgemäße Hausnummerierung. Der Gesetzgeber rechnet mit 12 bis 15 Minuten, bis die Rettungsorganisationen nach einer Notfallmeldung an Ort und Stelle sind. Diese Zeit könnte sicherlich wesentlich verkürzt werden, wenn das Hausnummernschild gut lesbar und vorschriftsmäßig angebracht ist. Hier wird die Formel von den Sekunden, die über Leben und Tod entscheiden? Rasch zur ernsten Realität.

Aufgrund der Funktechnik sind Ärzte und Sanitäter rund um die Uhr in nur wenigen Minuten zur Stelle. Das nützt freilich wenig, wenn sie schnell vor Ort sind, aber dann erst einmal ermitteln und suchen müssen, wo ihre Hilfe überhaupt benötigt wird. Vor allem bei Neubausiedlungen fehlen oft Hausnummernschilder; vielfach sind die Schilder aber auch durch Bäume und Büsche zugewachsen.

Ferner wird angeregt, dass alle Hausbesitzer nach der Alarmierung des Rettungsdienstes ihr Haus hell erleuchten, um dem Einsatzwagen so die Suche zu erleichtern. Es sei aber auch an die Feuerwehr, die Polizei und den Postboten gedacht.

Deshalb unsere Bitte im Interesse der Bewohner, darauf zu achten, dass die Hausnummerierung für jedermann gut lesbar und an richtiger Stelle angebracht wird.

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Bei der Bestellung beachten Sie bitte das Merkblatt, bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.

Merkblatt zu Hausnummern