Werden in einem beitragspflichtigen Gebäude die Geschoßflächen durch Baumaßnahmen vergrößert, z.B. Dachgeschoßausbau, so entsteht für diese Geschoßflächenmehrung die Beitragspflicht. Die Grundstückseigentümer als Beitrags- und Gebührenschuldner sind verpflichtet, der Gemeinde Veränderungen unverzüglich zu melden - Auch wenn der Bau nicht mehr genehmigungspflichtig ist, ist eine Mitteilung an die Gemeinde erforderlich. Wir bitten um Beachtung!
Rathaus Weichering
Kapellenplatz 3
86706 Weichering
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