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Einfaches Führungszeugnis

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Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt. Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt.

Folgende Arten von Führungszeugnissen gibt es:

Die Antragstellung kann persönlich vor Ort im Rathaus der Gemeinde Weichering oder Online über die Homepage der Gemeinde Weichering bzw. über das Bundesamt für Justiz erfolgen.

Ansprechpartner

Name E-Mail Telefon Zimmer Abteilung
Sibylle Ziegler sibylle.ziegler@weichering.de 08454 / 94 97-26 1 Bürgerservice, Ordnungsamt