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Wie soll der Lärmschutz konkret aussehen?

Ein erster Entwurf des Lärmgutachtens zeigt das der Gewerbelärm und der planbedingte Verkehrslärm unter Berücksichtigung der ergriffenen aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen nicht zu Pegelerhöhungen, die ein Planungshindernis darstellen. Zu diesen Schallschutzmaßnahmen zählen viele Maßnahmen, die wir auf unserem eigenen Gelände ergreifen

• Schallgedämpfte Umsetzfahrzeuge,

• veränderte Rückstandswarner („Fauchen“)

• schallabsorbierende Lärmschutzwände

Grundlage zum Schutz gegen Lärm ist die Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz - TA Lärm. Lärmgutachten können nur von spezialisierten Ing.-Büros erstellt werden. Alle möglichen Einflussfaktoren und fachlichen Erfahrungswerte fließen in das Prognosemodell für den Standort Weichering ein. Selbst kurzfristige Geräuschspitzen werden fachgutachterlich bewertet und einbezogen.