09.02.2021
12:08 Uhr
Durch die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 27. Januar 2021 gelten seit 01.02.2021 neue Formulare für das Bauantragsverfahren, diese sind nach einer Übergangszeit ab 01.03.2021 verbindlich bei der Einreichung für einen Bauantrag vorgeschrieben.
Die Formulare sind auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr zu finden.